| Urlaub |
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JedeR ArbeitnehmerIn und damit auch jedeR arbeitende
Studierende hat ein Recht auf bezahlten Urlaub. Grundlage hierfür ist das
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Darin ist ein jährlicher Mindesturlaub von 24
Tagen bei einer 6-Tage-Woche und 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche geregelt.
Voller Anspruch besteht nach 6 Monaten, vorher hast du Anspruch auf ein
Zwölftel pro Monat. Es kann natürlich auch ein höherer Urlaubsanspruch
zugunsten des Arbeitnehmers im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt werden. Während des Urlaubs muss das Arbeitsentgelt weiter gezahlt werden (Urlaubsentgelt). Bemessungsgrundlage ist hierbei der Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen, abzüglich Überstunden und sonstiger Zuschläge. Mit dem Urlaubsentgelt darf nicht das Urlaubsgeld verwechselt werden. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Zahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahlt werden kann. Wenn du während des Urlaubes krank wirst, werden die Tage
der Krankschreibung nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet, das gilt auch
in den Betriebsferien. Da du dich im Urlaub erholen sollst, darfst du während
des Urlaubs natürlich nicht ohne Einverständnis deines Arbeitgebers einer
anderen Erwerbsarbeit nachgehen.
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