| Krankheit |
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Wer krank ist, muss auch essen. Darum hast du auch im Krankheitsfall Anspruch auf hundertprozentige Lohnzahlungen. Das gilt selbst bei Nebenjobs mit variierenden Wochenarbeitszeiten, in denen du mehr oder weniger kurzfristig für einen "Dienst" eingesetzt wirst: Ist dein Einsatz vereinbart und du wirst kurzfristig krank, bekommst du trotzdem vollen Lohn. Bei längerer Krankheit ist der durchschnittliche Verdienst
ausschlaggebend. Diese Regelung aus dem so genannten
"Entgeltfortzahlungsgesetz" des Bundes greift vier Wochen nach Beginn
des Arbeitsverhältnisses und gilt zum Beispiel auch für ärztlich verordnete
Kuren. Voraussetzung ist natürlich eine ärztliche Krankschreibung, die du dem
Arbeitgeber binnen 3 Tage vorgelegen musst. Wer länger ans Bett gefesselt ist, erhält sogar für sechs
Wochen den vollen Lohn vom Arbeitgeber. Danach springt normalerweise die
Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des üblichen Lohnes ein.
Allerdings haben Studierende keinen Anspruch auf Kraknkengeld. Ausnahme: Wer wegen
dauerhafter Überschreitung der 20-Wochenstundengrenze nicht von der
Sozialversicherungspflicht befreit ist, bekommt auch Krankengeld, ebenso ? aber
mit Einschränkungen - wer freiwillig versichert ist. Für Eltern, die wegen der Krankheit eines Kindes Zuhause bleiben, gibt es hier mehr Infos.
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