Krankheit

Wer krank ist, muss auch essen. Darum hast du auch im Krankheitsfall Anspruch auf hundertprozentige Lohnzahlungen. Das gilt selbst bei Nebenjobs mit variierenden Wochenarbeitszeiten, in denen du mehr oder weniger kurzfristig für einen "Dienst" eingesetzt wirst: Ist dein Einsatz vereinbart und du wirst kurzfristig krank, bekommst du trotzdem vollen Lohn.

Bei längerer Krankheit ist der durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend. Diese Regelung aus dem so genannten "Entgeltfortzahlungsgesetz" des Bundes greift vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses und gilt zum Beispiel auch für ärztlich verordnete Kuren. Voraussetzung ist natürlich eine ärztliche Krankschreibung, die du dem Arbeitgeber binnen 3 Tage vorgelegen musst.

Wer länger ans Bett gefesselt ist, erhält sogar für sechs Wochen den vollen Lohn vom Arbeitgeber. Danach springt normalerweise die Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des üblichen Lohnes ein. Allerdings haben Studierende keinen Anspruch auf Kraknkengeld. Ausnahme: Wer wegen dauerhafter Überschreitung der 20-Wochenstundengrenze nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit ist, bekommt auch Krankengeld, ebenso ? aber mit Einschränkungen - wer freiwillig versichert ist. 

Krankschreibungen, auch wenn sie häufiger auftreten oder länger andauern, sind kein zulässiger Kündigungsgrund. Sonst würden diejenigen, die öfter krank sind als andere, entlassen werden - und jeder Arbeitnehmer würde aus Angst um seinen Job auch dann zur Arbeit gehen, wenn er krank ist - was noch kranker macht. Und so toll ist kein Job, dass man ihm die Gesundheit opfern muss. Also: Nehmt die Lohnfortzahlung in Anspruch.

 

Für Eltern, die wegen der Krankheit eines Kindes Zuhause bleiben, gibt es hier mehr Infos.