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Für Arbeitszeit, die aufgrund eines Feiertages ausfällt,
steht dem/der ArbeitnehmerIn das Arbeitsentgelt zu, dass er/sie bekommen hätte,
wenn er/sie an diesem Tag gearbeitet hätte. Dies gilt natürlich auch für
Studierende.
Beispiel: Du arbeitest immer montags und donnerstags jeweils
8 Stunden. Am Donnerstag ist ein gesetzlicher Feiertag. Der Arbeitgeber hat dir
in dem Fall die 8 Stunden zu bezahlen, die du normal gearbeitet hättest.
Muss an einem Feiertag gearbeitet werden, wird der normale
Lohn gezahlt. Zuschläge ergeben sich aus den einzelnen Tarifverträgen,
Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen. Wenn du an einem Feiertag arbeitest
hast du gesetzlichen Anspruch auf Freizeitausgleich. Das heißt, innerhalb von
zwei Wochen musst du an einem normalen Werktag nicht arbeiten, wirst aber
trotzdem bezahlt.
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