Der Arbeitsvertrag
Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat Anspruch auf einen Arbeitsvertrag. Sinn und Zweck eines solchen Vertrages ist es, Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden.  Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens enthalten:
  • Name und Anschrift der Vertragspartner,
  • Beginn des Beschäftigungsverhältnis,
  • Arbeitsort,
  • Arbeitszeit,
  • kurze Tätigkeitsbeschreibung,
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen die voraussichtliche Dauer,
  • Urlaub,
  • Kündigungsfristen,
  • Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Wenn du dir unsicher bist, ob der Arbeitsvertrag okay ist oder ob du sonst fair behandelt wirst, konsultiere so schnell wie möglich den Betriebsrat / Personalrat oder die zuständige Gewerkschaft vor Ort. Dort kann man dir auch Auskunft über eventuell anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Schutzbestimmungen für deinen Arbeitsplatz geben.