Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat Anspruch auf
einen Arbeitsvertrag. Sinn und Zweck eines solchen Vertrages ist es,
Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden.
Ein
Arbeitsvertrag sollte mindestens enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragspartner,
- Beginn des Beschäftigungsverhältnis,
- Arbeitsort,
- Arbeitszeit,
- kurze Tätigkeitsbeschreibung,
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen die voraussichtliche
Dauer,
- Urlaub,
- Kündigungsfristen,
- Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder
Dienstvereinbarungen.
Wenn du dir unsicher bist, ob der Arbeitsvertrag okay ist
oder ob du sonst fair behandelt wirst, konsultiere so schnell wie möglich den
Betriebsrat / Personalrat oder die zuständige Gewerkschaft vor Ort. Dort kann man
dir auch Auskunft über eventuell anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen
und Schutzbestimmungen für deinen Arbeitsplatz geben.
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