"Fairer Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten in der Berliner Verwaltung und Berliner Landesunternehmen“

Am 25. Februar 2010 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin einen Beschluss zum fairen „Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten in der Berliner Verwaltung und Berliner Landesunternehmen“ gefasst. Der Beschluss stärkt die Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst und macht auch eine angemessene Entlohnung möglich. Der Beschluss bleibt allerdings hinter den Forderungen der DGB-Jugend zurück. Wir fordern eine angemessene Bezahlung auch und gerade für Pflichtpraktika. Außerdem sollten auch in Pflichtpraktika Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vertraglich gewährleistet werden. Am 22.06 hat das Abgeordnetenhaus die Umsetzung seines Beschlusses überprüft und festgestellt, dass der Beschluss in den Einsatzstellen der Praktikantinnen und Praktikanten bereits gängige Praxis ist.


Der Beschluss als PDF


Mehr Informationen: www.dgb-jugend.de/studium/praktika



Den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 25. Februar 2010 zum „Fairer Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten in der Berliner Verwaltung und Berliner Landesunternehmen“ begrüßt die DGB Jugend Berlin-Brandenburg als Beitrag zur Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten in Berlin, insbesondere durch die Einführung einer angemessenen Vergütung von Praktika. Wir sehen jedoch keine Notwendigkeit, Pflichtpraktika von dieser Regelung auszunehmen. Im Gegenteil, sind es diese Praktika, die einer angemessenen Vergütung bedürfen. Da sie verpflichtend sind und in der Regel in Vollzeit absolviert werden müssen, gelingt eine parallele Beschäftigung zur Sicherung des Lebensunterhaltes oft nur unzureichend oder unter enormer Belastung. Gleichzeitig sind die Praktikantinnen und Praktikanten durch ihren Status als Studierende nicht berichtigt, Sozialleistungen zu beantragen. Dies führt zu sozialer Ausgrenzung von Studierenden aus finanzschwachen Familien.

 

Besonders deutlich wird dies bei den Studierenden des Studienganges Öffentliche Verwaltungswirtschaft (ÖVW) an der Hochschule Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Sie müssen gemäß der Praktikumsordnung des Studienganges ÖVW ein sechsmonatiges Praktikum in der öffentlichen Verwaltung verrichten, tatsächlich geschieht dies überwiegend in der Landesverwaltung. Dabei arbeiten sie unbezahlt Vollzeit. Zum Geldverdienen bleibt nur das Wochenende. Viele Studierende müssen ihre Nebenjobs aufgeben. Berlin ist neben Brandenburg und Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland, in denen Studierende der Öffentlichen Verwaltungswirtschaft kein Entgelt erhalten. In den übrigen Ländern werden die Studierenden in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgenommen. Damit erhalten Sie für die gesamte Dauer ihres Studiums sog. „Anwärterbezüge“, diese betragen zwischen 900 und 1.000 € monatlich.

 

Wir fordern die Landerregierung daher auf, die Regelung zur Bezahlung von Praktikanten um den Personenkreis der Pflichtpraktiken zu ergänzen und ihnen eine angemessene Vergütung von mindestens 300 € monatlich zu gewähren, um damit der sozialen Ausgrenzung entgegen zuwirken.